Dieses Gesetz regelt die Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt in Deutschland.
TGewOpfGedenkBek2022-02-16BGBl I2022, 214Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt (+++ Textnachweis ab: 25.2.2022 +++) TGewOpfGedenkBek(XXXX)Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März den „Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ zu begehen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.