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Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013

Kurz gesagt

Dieses Gesetz legt die Beitragssätze für die gesetzliche Rentenversicherung für das Jahr 2013 fest.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BSG 20132012-12-05BGBl I2012, 2446Beitragssatzgesetz 2013Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (+++ Textnachweis ab: 1.1.2013 +++) BSG 2013§ 1Der Beitragssatz beträgt für das Jahr 2013 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,1 Prozent. BSG 2013§ 2Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.