Diese Bekanntmachung informiert über den Beschluss der Bundesregierung, einen jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung einzuführen.
FVOGedenkBek2014-10-06BGBl I2014, 1599Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung (+++ Textnachweis ab: 14.10.2014 +++) FVOGedenkBek(XXXX)Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2014 beschlossen, ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.