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Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung informiert über den Beschluss der Bundesregierung, einen jährlichen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung einzuführen.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

FVOGedenkBek2014-10-06BGBl I2014, 1599Bekanntmachung über den Beschluss der Bundesregierung zur Einführung eines jährlichen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung (+++ Textnachweis ab: 14.10.2014 +++) FVOGedenkBek(XXXX)Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. August 2014 beschlossen, ab dem Jahre 2015 jährlich am 20. Juni den „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ zu begehen.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.