Kurz gesagt
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl. Sie verweist auf ein Gesetz, das zur Ausführung dieses Konkordats erlassen wurde.
Was es regelt
- Es regelt die Bekanntmachung eines Konkordats.
- Es verweist auf ein spezifisches Gesetz zur Ausführung dieses Konkordats.
Wen es betrifft
- Das Deutsche Reich.
- Den Heiligen Stuhl.
Kernpunkte
- Die Bekanntmachung erfolgte im Reichsgesetzblatt von 1933 Teil II, Seite 679.
- Zur Ausführung des Konkordats wurde ein Gesetz vom 12. September 1933 erlassen.
- Dieses Gesetz ist im Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I, Seite 625 veröffentlicht.
- Die Geltung des Textnachweises beginnt ab dem 1. Januar 1964.
Gesetzestext
RKonkordatBek1933-09-12RGBl II1933, 679Bekanntmachung über das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1.1964 +++) RKonkordatBek(XXXX)Absatz 1 und 2Absatz 3Zur Ausführung des Konkordats ist das im Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I S. 625 veröffentlichte Gesetz vom
- September 1933 ergangen.Der Reichsminister des AuswärtigenDer Reichsminister des Innern
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