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Bekanntmachung über das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl

Kurz gesagt

Diese Bekanntmachung bezieht sich auf das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl. Sie verweist auf ein Gesetz, das zur Ausführung dieses Konkordats erlassen wurde.

Was es regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

RKonkordatBek1933-09-12RGBl II1933, 679Bekanntmachung über das Konkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl (+++ Textnachweis Geltung ab:

  1. 1.1964 +++) RKonkordatBek(XXXX)Absatz 1 und 2Absatz 3Zur Ausführung des Konkordats ist das im Reichsgesetzblatt von 1933 Teil I S. 625 veröffentlichte Gesetz vom
  2. September 1933 ergangen.Der Reichsminister des AuswärtigenDer Reichsminister des Innern

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.