Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung von Justizwachtmeistern im Bundesdienst zu erlassen.
BPräsKldgJWAnO1967-11-09BGBl I1967, 1153Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst (+++ Textnachweis ab: 25.11.1967 +++) BPräsKldgJWAnO(XXXX)Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.