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Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten überträgt dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Regelungen zur Dienstkleidung von Justizwachtmeistern im Bundesdienst zu erlassen.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsKldgJWAnO1967-11-09BGBl I1967, 1153Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst (+++ Textnachweis ab: 25.11.1967 +++) BPräsKldgJWAnO(XXXX)Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis, Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.