Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt die Verlegung des Sitzes des Bundesrechnungshofes von Frankfurt am Main nach Bonn. Es legt auch fest, dass die Außenstelle in Bonn aufgelöst wird.
Was es regelt
- Die Verlegung des Sitzes des Bundesrechnungshofes.
- Den Zeitpunkt dieser Sitzverlegung.
- Die Auflösung der Außenstelle in Bonn.
Wen es betrifft
- Den Bundesrechnungshof.
- Die Präsidentin des Bundesrechnungshofes.
Kernpunkte
- Der Sitz des Bundesrechnungshofes wird von Frankfurt am Main nach Bonn verlagert.
- Die Verlegung tritt am 1. Juli 2000 in Kraft.
- Die derzeitige Außenstelle in Bonn wird zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst.
Gesetzestext
BRHSitzBek1999-08-26BGBl I1999, 1915Bekanntmachung des Organisationserlasses zur Sitzverlagerung des Bundesrechnungshofes (+++ Textnachweis ab:
- 9.1999 +++) BRHSitzBek(XXXX)Mit Wirkung vom
- Juli 2000 wird der Sitz des Bundesrechnungshofes von Frankfurt am Main nach Bonn verlagert.Zum gleichen Zeitpunkt wird die derzeitige Außenstelle in Bonn aufgelöst. Die Präsidentin des Bundesrechnungshofes
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