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Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004

Kurz gesagt

Dieses Gesetz setzt die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 aus. Es bedeutet, dass die Rentenwerte zu diesem Zeitpunkt nicht geändert werden.

Was es regelt

  • Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwertes.
  • Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwertes (Ost).

Wen es betrifft

  • Rentenempfänger.

Eckpunkte

  • Zum 1. Juli 2004 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.
Gesetzestext
Gesetzestext

RAAG2003-12-27BGBl I2003, 3013, 3014Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum

  1. Juli 2004 (+++ Textnachweis ab:
  2. 1.2004 +++)Das G wurde als Artikel 2 d. G v. 27.12.2003 I 3013 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 1 dieses G am 1.1.2004 in Kraft getreten. RAAG(XXXX)Zum
  3. Juli 2004 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.