Kurz gesagt
Dieses Gesetz setzt die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 aus. Es bedeutet, dass die Rentenwerte zu diesem Zeitpunkt nicht geändert werden.
Was es regelt
- Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwertes.
- Die Nichtveränderung des aktuellen Rentenwertes (Ost).
Wen es betrifft
Eckpunkte
- Zum 1. Juli 2004 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.
Gesetzestext
RAAG2003-12-27BGBl I2003, 3013, 3014Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum
- Juli 2004 (+++ Textnachweis ab:
- 1.2004 +++)Das G wurde als Artikel 2 d. G v. 27.12.2003 I 3013 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 1 dieses G am 1.1.2004 in Kraft getreten. RAAG(XXXX)Zum
- Juli 2004 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.