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Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004

Kurz gesagt

Dieses Gesetz setzt die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2004 aus. Es bedeutet, dass die Rentenwerte zu diesem Zeitpunkt nicht geändert werden.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

RAAG2003-12-27BGBl I2003, 3013, 3014Gesetz über die Aussetzung der Anpassung der Renten zum

  1. Juli 2004 (+++ Textnachweis ab:
  2. 1.2004 +++)Das G wurde als Artikel 2 d. G v. 27.12.2003 I 3013 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 13 Abs. 1 dieses G am 1.1.2004 in Kraft getreten. RAAG(XXXX)Zum
  3. Juli 2004 werden der aktuelle Rentenwert und der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht verändert.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.