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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest. Sie bestimmt, wie eine bestimmte Position im öffentlichen Dienst zu benennen ist.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 1980-10-221980-10-22BGBl I1980, 2054Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 5.11.1980 +++) BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung- als Leiter eines großen Fachbereichs -.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.