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Hundertsechsundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1861998-01-13BAnz1998, Nr 21, 1114BAnz1998, 1114Hundertsechsundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Köln/Bonn)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 22.1.2015 BAnz AT 02.02.2015 V1 mWv 2.4.2015

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.