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Hunderteinundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum un

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1411994-03-15BAnz1994, Nr 65, 3801BAnz1994, 3801Hunderteinundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen Überschrift: IdF d. Art. 1 V v. 30.3.2005 BAnz Nr. 72, 6289 mWv 28.4.2005

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.