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Zweihundertachtundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln z

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lahr fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2282006-05-18BAnz2006, Nr 102, 4019BAnz2006, 4019Zweihundertachtundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lahr)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen Überschrift: IdF d. Art. 1 V v. 12.1.2010 BAnz Nr. 15, 322 mWv 11.3.2010

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.