Kurz gesagt
Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.
Was sie regelt
- Die Festsetzung einer Amtsbezeichnung.
Wen es betrifft
- Den Bundespräsidenten als festsetzende Instanz.
- Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, da die Amtsbezeichnung für diese Stiftung festgelegt wird.
Kernpunkte
- Die Amtsbezeichnung „Kurator der Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ wird festgesetzt.
- Die Festsetzung erfolgt gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961.
Gesetzestext
BPräsAmtsbezAnO 19621962-02-27BGBl I1962, 160Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen (+++ Textnachweis Geltung ab:
- 1964 +++) BPräsAmtsbezAnO 1962(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom
- Oktober 1961 (Bundesgesetzblatt I S. 1801) setze ich die Amtsbezeichnung Kurator der Stiftung Preußischer Kulturbesitzfest.
🔗 Zur amtlichen Quelle
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.