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Einhundertdreizehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und v

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Dresden fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1131992-02-03BAnz1992, Nr 35, 1157BAnz1992, 1157Einhundertdreizehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen Rückwirkend in Kraft gesetzt durch Art. 3 Nr. 2 G v. 23.7.1992 I 1370 mWv 20.2.1992

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.