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Achtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsfl

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 981986-09-11BAnz1986, Nr 185, 13945BAnz1986, 13945Achtundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Braunschweig)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen Rückwirkend in Kraft durch Art. 3 Nr. 2 G v. 23.7.1992 I 1370 mWv 23.10.1986

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.