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Zweihundertvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Memmingen fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2402008-07-04BAnz2008, Nr 105, 2549BAnz2008, 2549Zweihundertvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Memmingen)V wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen Überschrift: IdF d. Art. 1 Nr. 1 V v. 2.2.2010 BAnz Nr. 55, 567 mWv 11.3.2010

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.