Kurz gesagt
Diese Anordnung betrifft die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages. Sie legt fest, dass der Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers aufgelöst wird.
Was sie regelt
- Die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages.
- Die Grundlage für diese Auflösung gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes.
Wen sie betrifft
- Den 20. Deutschen Bundestag.
- Den Bundespräsidenten und den Bundeskanzler, die die Anordnung unterzeichnen.
Kernpunkte
- Der 20. Deutsche Bundestag wird aufgelöst.
- Die Auflösung erfolgt auf Vorschlag des Bundeskanzlers.
- Die rechtliche Grundlage ist Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland.
Gesetzestext
BTAuflAnO 20242024-12-27BGBl. I2024, Nr. 434Anordnung über die Auflösung des
- Deutschen Bundestages (+++ Textnachweis ab: 27.12.2024 +++) BTAuflAnO 2024(XXXX)Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland löse ich hiermit auf Vorschlag des Bundeskanzlers den
- Deutschen Bundestag auf. BTAuflAnO 2024SchlussformelDer BundespräsidentDer Bundeskanzler
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