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Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages

Kurz gesagt

Diese Anordnung betrifft die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages. Sie legt fest, dass der Bundestag auf Vorschlag des Bundeskanzlers aufgelöst wird.

Was sie regelt

Wen sie betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BTAuflAnO 20242024-12-27BGBl. I2024, Nr. 434Anordnung über die Auflösung des

  1. Deutschen Bundestages (+++ Textnachweis ab: 27.12.2024 +++) BTAuflAnO 2024(XXXX)Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland löse ich hiermit auf Vorschlag des Bundeskanzlers den
  2. Deutschen Bundestag auf. BTAuflAnO 2024SchlussformelDer BundespräsidentDer Bundeskanzler

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.