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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest. Sie bestimmt, wie eine bestimmte Position im Amt für den Militärischen Abschirmdienst benannt wird.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 1985-011985-01-22BGBl I1985, 194Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 31. 1.1985 +++) BPräsAmtsbezAnO 1985-01(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst - als der ständige Vertreter des Amtschefs -

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.