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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung für eine bestimmte Position fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 19961996-06-26BGBl I1996, 908Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 28. 6.1996 +++) BPräsAmtsbezAnO 1996(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: "Präsident und Professor derBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin". Der Bundespräsident

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.