Dieses Abkommen ist eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, um die Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung bei Einkommen- und Vermögenssteuern zu verhindern.
DBA Taipeh2011-12-19BGBl I2012, 2081Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom VermögenG v. 2.10.2012 I 2079 In Kraft gem. Bek. v. 21.11.2012 I 2461 mWv 7.11.2012
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