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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 1970-08-311970-08-31BGBl I1970, 1316Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 11. 9.1970 +++) BPräsAmtsbezAnO 1970-08-31(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor und Professor des Kunsthistorischen Instituts in Florenz.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.