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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 19821982-05-06BGBl I1982, 620Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 12. 5.1982 +++) BPräsAmtsbezAnO 1982(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor bei der Führungsakademie der Bundeswehr- als Leiter einer Fachgruppe -

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.