← Deutschland

Zweihundertneunundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugr

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 249 20242024-07-08BGBl. I2024, Nr. 231Zweihundertneunundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Kassel-Calden)SonstErsetzt V 96-1-2-249 v. 1.2.2013 BAnz AT 08.02.2013 V1 (LuftVODV 249)V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.