← Deutschland

Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 1969-121969-12-01BGBl I1969, 2186Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 12.12.1969 +++) BPräsAmtsbezAnO 1969-12(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest Präsident der Akademie für Führungskräfte der Deutschen Bundespost.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.