← Deutschland

Zweihundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugr

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2322007-03-05BAnz2007, Nr 051, 2666

(3542)BAnz2007, 2666
(3542)Zweihundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.