Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth fest.
LuftVODV 2322007-03-05BAnz2007, Nr 051, 2666
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.