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Anordnung des Präsidenten des Bundesrates über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Präsidenten des Bundesrates legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BRPräsAmtsbezAnO1968-06-20BGBl I1968, 761Anordnung des Präsidenten des Bundesrates über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab:

  1. 7.1968 +++) BRPräsAmtsbezAnO(XXXX)Auf Grund der mir am
  2. März 1968 übertragenen Befugnis (Bundesgesetzbl. I S. 252) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: Direktor des Bundesrates.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.