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Hundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum u

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg fest. Sie ersetzt eine frühere Verordnung aus dem Jahr 1995.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 160 20252025-03-17BGBl. I2025, Nr. 88Hundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)SonstErsetzt V 96-1-2-160 v. 18.12.1995 BAnz 1996, Nr 2, 30 (LuftVODV 160)V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.