Dieses Gesetz regelt den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schifffahrtsabgaben. Es ist am 1. Mai 1912 in Kraft getreten.
WaStrAbgG1911-12-24RGBl1911, 1137Gesetz betreffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von SchiffahrtsabgabenÜberschrift: In Kraft getreten am 1.5.1912 gem. V v. 29.4.1912 S. 259; das Gesetz ist mit Rücksicht auf die bevorstehende Neuregelung nur mit der Überschrift aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2
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