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Gesetz betreffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schiffahrtsabgaben

Kurz gesagt

Dieses Gesetz regelt den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von Schifffahrtsabgaben. Es ist am 1. Mai 1912 in Kraft getreten.

Was es regelt

  • Den Ausbau der deutschen Wasserstraßen.
  • Die Erhebung von Schifffahrtsabgaben.

Wen es betrifft

  • Betreiber von Schifffahrt auf deutschen Wasserstraßen.

Kernpunkte

  • Das Gesetz ist am 1.5.1912 in Kraft getreten.
  • Es wurde mit Rücksicht auf eine bevorstehende Neuregelung nur mit der Überschrift aufgenommen.
Gesetzestext
Gesetzestext

WaStrAbgG1911-12-24RGBl1911, 1137Gesetz betreffend den Ausbau der deutschen Wasserstraßen und die Erhebung von SchiffahrtsabgabenÜberschrift: In Kraft getreten am 1.5.1912 gem. V v. 29.4.1912 S. 259; das Gesetz ist mit Rücksicht auf die bevorstehende Neuregelung nur mit der Überschrift aufgenommen gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.