Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg fest. Sie ersetzt eine frühere Verordnung aus dem Jahr 1996.
LuftVODV 166 20252024-12-09BGBl. I2024, Nr. 408Hundertsechsundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)SonstErsetzt V 96-1-2-166 v. 4.3.1996 BAnz 1996, Nr 59, 3394 (LuftVODV 166) V nur mit Überschrift aufgenommen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.