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Hundertsechsundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg fest. Sie ersetzt eine frühere Verordnung aus dem Jahr 1996.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 166 20252024-12-09BGBl. I2024, Nr. 408Hundertsechsundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Hamburg)SonstErsetzt V 96-1-2-166 v. 4.3.1996 BAnz 1996, Nr 59, 3394 (LuftVODV 166) V nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.