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Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

Kurz gesagt

Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.

Was sie regelt

Wen sie betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

BPräsAmtsbezAnO 19911991-07-30BGBl I1991, 1789Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 23. 8.1991 +++) BPräsAmtsbezAnO 1991(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest: "Präsident des Amtes für den Militärischen Abschirmdienst".

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.