Dieses Gesetz dient der Umsetzung eines Vertrages zwischen Deutschland und Österreich über Erleichterungen bei Zollformalitäten. Es betrifft den grenzüberschreitenden Verkehr in bestimmten Bereichen.
GrAbfertVtrAUT1962G1963-09-23BGBl II1963, 1279Gesetz zu dem Vertrag vom 6. September 1962 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im DurchgangsverkehrSeit 1978 nur noch unter den völkerrechtlichen Vereinbarungen im Fundstellennachweis B nachgewiesen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.