Kurz gesagt
Diese Verordnung regelt Sicherheitsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an den Küsten Schleswig-Holsteins und im Nord-Ostsee-Kanal.
Was sie regelt
- Sicherheitsmaßnahmen für militärische Gebiete.
- Sperr- und Warngebiete.
- Gebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste.
- Gebiete im Nord-Ostsee-Kanal.
Wen es betrifft
- Personen, die sich in der Nähe militärischer Sperr- und Warngebiete aufhalten.
- Nutzer der schleswig-holsteinischen Küstengewässer und des Nord-Ostsee-Kanals.
Eckpunkte
- Die Verordnung wurde am 1. Juni 2012 erlassen.
- Sie wurde zuletzt am 2. Juni 2016 geändert.
- Sie betrifft militärische Sperr- und Warngebiete.
- Die geografischen Bereiche sind die schleswig-holsteinische Ost- und Westküste sowie der Nord-Ostsee-Kanal.
Gesetzestext
SperrWarngebVSperrWarngebV2012-06-01BAnzAT 11.06.2012 V1Sperr- und WarngebietverordnungVerordnung über Sicherungsmaßnahmen für militärische Sperr- und Warngebiete an der schleswig-holsteinischen Ost- und Westküste und im Nord-Ostsee-KanalV nur mit Überschrift aufgenommen Zuletzt geändert durch Art. 74 § 3 V v. 2.6.2016 I 1257
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