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Hundertfünfundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregel

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Eggenfelden fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1951999-08-09BAnz1999, Nr 159, 14793BAnz1999, 14793Hundertfünfundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Eggenfelden)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.