Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Eggenfelden fest.
LuftVODV 1951999-08-09BAnz1999, Nr 159, 14793BAnz1999, 14793Hundertfünfundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Eggenfelden)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.