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Hundertsechsundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugrege

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Siegerland fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1961999-09-10BAnz1999, Nr 182, 16650BAnz1999, 16650Hundertsechsundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Siegerland)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.