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Hundertsiebenundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1971999-11-25BAnz1999, Nr 233, 19762BAnz1999, 19762Hundertsiebenundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.