← Deutschland

Hundertdreiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum u

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Mannheim fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1931999-06-25BAnz1999, Nr 128, 11361BAnz1999, 11361Hundertdreiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Mannheim)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.