Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
Kurz gesagt
Diese Anordnung des Bundespräsidenten legt eine spezifische Amtsbezeichnung fest.
Was sie regelt
- Die Festsetzung einer Amtsbezeichnung.
Wen es betrifft
- Den Präsidenten des Bundessprachenamtes.
Eckpunkte
- Die Amtsbezeichnung „Präsident des Bundessprachenamtes“ wird festgelegt.
- Die Festsetzung erfolgt gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes.
Gesetzestext
Gesetzestext
BPräsAmtsbezAnO 1969-081969-08-04BGBl I1969, 1087Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung (+++ Textnachweis ab: 12. 8.1969 +++) BPräsAmtsbezAnO 1969-08(XXXX)Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest Präsident des Bundessprachenamtes.