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Hundertneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1901998-09-01BAnz1998, Nr 172, 13698BAnz1998, 13698Hundertneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.