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Verordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschiffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdire

Kurz gesagt

Diese Verordnung regelt die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschifffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

NordBinSchHfV1983-03-15BAnz1983, Nr 62, 2834BAnz1983, 2834SchutzhafenverordnungVerordnung über die Schutz- und Sicherheitshäfen der Bundesrepublik Deutschland an Binnenschiffahrtsstraßen im Bereich der Wasser- und Schiffahrtsdirektion NordNur mit Überschrift aufgenommen gem. § 1 Abs. 3 Nr. 5 G v. 10.7.1958 I 437

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