Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen fest.
LuftVODV 2222005-03-23BAnz2005, Nr 69, 5919BAnz2005, 5919Zweihundertzweiundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.