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Erlaß über die Ernennung der Beamten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Geschäftsbereich des Rechnungshofs des Deutschen Reichs

Kurz gesagt

Dieser Erlass regelt die Ernennung von Beamten und die Beendigung ihres Beamtenverhältnisses im Geschäftsbereich des Rechnungshofs des Deutschen Reichs.

Was er regelt

Wen er betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

RRHErl1938-11-23RGBl I1938, 1669Erlaß über die Ernennung der Beamten und die Beendigung des Beamtenverhältnisses im Geschäftsbereich des Rechnungshofs des Deutschen ReichsÜberschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 114-2 nur Überschrift aufgenommen; Überschrift vereinfacht gem. § 2 Abs. 4 G v. 10.7.1958 114-2

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