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Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verk

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1311993-09-20BAnz1993, Nr 189, 9378BAnz1993, 9378Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.