Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing fest.
LuftVODV 2112002-10-22BAnz2002, Nr 210, 24693BAnz2002, 24693Zweihundertelfte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Straubing)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen
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