Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken fest.
LuftVODV 1591995-12-15BAnz1996, Nr 3, 61BAnz1996, 61Hundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen
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