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Zweihundertachtzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln z

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2182004-08-20BAnz2004, Nr 190, 21673BAnz2004, 21673Zweihundertachtzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.