← Deutschland

Einhundertneunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehr

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1191992-11-10BAnz1992, Nr 222, 8911BAnz1992, 8911Einhundertneunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen.

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.