Diese Verordnung legt die Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee fest.
LuftVODV 1191992-11-10BAnz1992, Nr 222, 8911BAnz1992, 8911Einhundertneunzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.