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Zweihundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln z

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 2382008-06-03BAnz2008, Nr 88, 2086BAnz2008, 2086Zweihundertachtunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.