← Deutschland

Hundertdreiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum u

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt spezifische Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Kernpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1631996-02-01BAnz1996, Nr 35, 1625BAnz1996, 1625Hundertdreiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.