← Deutschland

Hundertdreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom

Kurz gesagt

Diese Verordnung legt die Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg fest.

Was sie regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Gesetzestext

LuftVODV 1301993-09-20BAnz1993, Nr 189, 9377BAnz1993, 9377Hundertdreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg)Wegen nicht darstellbarer Zeichen nur mit der Überschrift aufgenommen

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.