Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Details zur Erhebung von Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville und Koblenz.
MoselSchAbgT2002ABest2001-12-17BAnz2002, Nr 8, 461BAnz2002, 461Ausführungsbestimmungen zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel zwischen Thionville (Diedenhofen) und Koblenz (Coblence)Überschrift: Gem. § 3 Abs. 2 G v. 10.7.1958 I 437 114-2 nur mit der Überschrift aufgenommen.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.