Dieses Gesetz regelt die Anerkennung von Ehen, die von Personen geschlossen wurden, die aus rassistischen oder politischen Gründen verfolgt wurden.
EheAnerkG1950-06-23BGBl1950, 226Gesetz über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch VerfolgterStandGeändert durch G v. 7.3.1956 I 104Wegen der geringen Bedeutung für die Zukunft nur mit der Überschrift aufgenommen (§ 3 Abs. 2 Gesetz über die Sammlung des Bundesrechts 114-2)
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.